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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage für die Saubere Luft in Fürth ein

Mittwoch, 02.10.2019 Dateien: 1

Bislang von den bayerischen Umweltbehörden unveröffentlichte Untersuchungen zeigen in Fürth eine besonders hohe Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid – Deutsche Umwelthilfe erhebt Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur schnellstmöglichen Durchsetzung des EU-Luftreinhaltegrenzwerts für NO2 – Da der Freistaat Bayern die hohe Belastung unter Verschluss hielt, musste die DUH gemäß Umweltinformationsgesetz Auskunft zu den NO2-Werten für die fränkische Stadt einfordern

© elcovalana - Fotolia

Fürth/Berlin, 2.10.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat für die Saubere Luft in Fürth Klage gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Eine Anfrage der DUH gemäß Umweltinformationsgesetz ergab, dass in Fürth der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an mehreren Stellen teilweise erheblich überschritten wird. Der Luftreinhalteplan berücksichtigt diese NO2-Belastungen jedoch nicht. Aus Sicht der DUH ist daher eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Saubere Luft und den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Fürth nötig.

Offizielle verkehrsnahe Messungen der Stickstoffdioxid-Konzentration gibt es in Fürth nicht – dies verschleiert die tatsächliche Belastungssituation. Nach Auskunft des Landesamtes für Umwelt ist auf Grundlage von Berechnungen jedoch davon auszugehen, dass in 2018 der NO2-Wert an der Erlanger Straße bei 67 µg/m3 lag sowie an Schwabacher Straße bei 46 µg/m3.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH: „Der Freistaat Bayern lässt seine Bürgerinnen und Bürgern im Dunkeln, wenn gesundheitsrelevante Daten zur NO2-Belastung wie in Fürth nicht veröffentlicht werden. Die uns erst mit Berufung auf das Umweltinformationsgesetz mitgeteilten Informationen belegen, dass auch in Fürth eine nicht tragbare Belastung mit dem krankmachenden Dieselabgasgift herrscht. Die vorhandenen Daten werden nicht an die EU-Kommission oder das Umweltbundesamt übermittelt und fließen somit auch nicht in die Beurteilung der Luftqualität ein. Die Regierung von Mittelfranken muss Verantwortung übernehmen und den Luftreinhalteplan so fortschreiben, dass der EU-weit gültige NO2-Grenzwert schnellstmöglich eingehalten wird. Schließlich haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf die Saubere Luft und die Einhaltung des NO2-Grenzwerts.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: „Trotz Kenntnis über die Belastungswerte in Fürth sieht sich die Regierung von Mittelfranken nicht in der Verantwortung, den Luftreinhalteplan unverzüglich fortzuschreiben. Der Freistaat muss seinen Bürgerinnen und Bürgern endlich das Recht auf die Saubere Luft gewährleisten, dazu dient die Klage.“

Die DUH wird im Rahmen des Verfahrens für die Saubere Luft in Fürth auch die Überprüfung der aufgestellten Messstationen im Ballungsgebiet Nürnberg, Erlangen und Fürth einfordern. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 26. Juni 2019 bestätigt, dass an den Stellen mit der zu erwartenden höchsten NO2-Belastung gemessen werden muss. Überprüft werden muss aus Sicht der DUH zudem die Notwendigkeit von Diesel-Fahrverboten einschließlich Euro 5, um den NO2-Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die Saubere Luft in Fürth ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die vorgeschriebenen NOx-Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen. Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller, können diese Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen werden.

Links:

Die Klageschrift finden Sie am Ende dieser Seite.

Übersicht Verfahren für die Saubere Luft: https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/klagen-auf-saubere-luft-in-deutschland/

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de  

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com  

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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