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Pressemitteilung

Weitere Rechtsmittel gegen Nord Stream 2: Deutsche Umwelthilfe fordert Überprüfung der Klimawirkung und Rückbau des größten fossilen Projektes Europas

Montag, 04.04.2022 Dateien: 1

• DUH reicht Antrag auf Revisionszulassung ein

• Urteil des OVG Greifswald gegen Überprüfung der Klimawirkung von Nord Stream 2 ist gekennzeichnet von Verfahrensfehlern und erfordert höchstrichterliche Klärung rechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in Zeiten von Energiewende und Klimakrise

• DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Jetzt muss die Zeit genutzt werden, um endlich die Klimawirkung von Nord Stream 2 zu prüfen. Wir sind überzeugt: Dies führt zum Ergebnis, dass die Pipeline aus Klimaschutzgründen zurückgebaut werden muss.“

© Николай Батаев - stock.adobe.com

Berlin, 4.4.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt heute beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald einen Antrag auf Revisionszulassung. Im vorhergehenden Verfahren hatte das Gericht die Überprüfung der Klimawirkung von Nord Stream 2 abgelehnt. In der Sache hatte das OVG die Klage der DUH zwar ausdrücklich als zulässig bezeichnet, sie wegen eines angeblich fehlenden Rechtsverstoßes aber als unbegründet abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung ist nun gekennzeichnet von Verfahrensfehlern und wirft Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Das gilt insbesondere für die Frage, welche schädlichen Klimaauswirkungen einem innerstaatlichen Vorhaben zurechenbar sind. Unberücksichtigt geblieben sind auch das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 sowie Vorgaben des Klimaschutzgesetzes. Die DUH will in dem Verfahren weiterhin eine Überprüfung der Klimawirksamkeit von Nord Stream 2 erreichen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nord Stream 2 ist das größte fossile Projekt Europas, trotzdem wurde die Klimawirkung nie geprüft. Nach Aussetzung der Zertifizierung der Pipeline muss die Zeit nun genutzt und diese Überprüfung nachgeholt werden. Wir sind überzeugt: Dies wird zu dem Ergebnis führen, dass die Pipeline aus Klimaschutzgründen zurückgebaut werden muss. Deshalb ziehen wir nun wieder vor Gericht. Das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts und auch das Klimaschutzgesetz müssen bei einem solchen fossilen Mega-Projekt unbedingt berücksichtigt werden.“

Nach einer umfangreichen mündlichen Verhandlung hatte das OVG Greifswald am 16. November 2021 die Klage der DUH abgewiesen. Geklagt hatte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation darauf, dass die klimarelevanten Methan-Emissionen aus Förderung, Transport und Verarbeitung vom zuständigen Bergamt Stralsund überprüft werden. Zuvor hatte das Bergamt einen entsprechenden Antrag der DUH abgelehnt.

Cornelia Ziehm, von der DUH beauftragte Rechtsanwältin: „Es wäre nicht nur in sich in hohem Maße widersprüchlich, wenn ein innerstaatliches Vorhaben als ein solches im Sinne des Klimaschutzes bewertet werden könnte, obwohl es zwingend an anderer Stelle tatsächlich mit möglicherweise erheblicher Klimaschädlichkeit verbunden ist oder mindestens mit erheblicher Wahrscheinlichkeit verbunden sein kann. Eine solche Betrachtungsweise würde überdies zugunsten eines lediglich „nationalen Klimaschutzes“ global betrachtet den Klimaschutz konterkarieren und zur Nichterreichung des 1,5-Grad-Ziels aus dem Paris-Übereinkommen beitragen können. Die Frage, welche Treibhausgasemissionen einem Vorhaben zurechenbar sind, bedarf daher der höchstrichterlichen Klärung im Rahmen eines Revisionsverfahrens.“

Constantin Zerger
, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Nord Stream 2 ist in einem klimapolitischen Blindflug genehmigt worden. Alleine das transportierte fossile Gas würde für 100 Millionen Tonnen CO2 jährlich stehen. Hinzu kommen die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus der Förderung, Transport und Verarbeitung. All dies ist bisher nicht untersucht worden. Auf Grund der absehbar hohen Emissionen ist jetzt schon klar, dass die Überprüfung der Klimawirksamkeit zu einer Rücknahme der Genehmigung und dann einem Rückbau des Projektes führen muss.“

Hintergrund:

Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas und über einen Zeitraum von 20 Jahren 83 Mal so klimaschädlich wie CO2. Auf Grund der hohen Klimawirksamkeit von Methan haben schon geringe Leckagen eine hohe Wirkung. Unabhängige Daten aus Russland zu den Leckagen dort liegen nicht vor. Satelliten-Daten legen jedoch nahe, dass die Emissionen wesentlich höher sind als von Gazprom bzw. der Nord Stream 2 AG angegeben.

Link:

Die schriftliche Urteilsbegründung des OVG Greifswald finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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