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Pressemitteilung

Sperrung des Radwegs Ollenhauerstraße rechtswidrig: Gericht verpflichtet Land Berlin zur Übernahme der Verfahrenskosten

Freitag, 13.10.2023 Dateien: 2

• Verwaltungsgericht überträgt Land Berlin Verfahrenskosten im Streit über gesperrten Radweg in Reinickendorf

• Rechtswidrigkeit der Sperrung damit bestätigt: Erfolg des von der DUH unterstützten Verfahrens wäre laut Gericht „überwiegend wahrscheinlich“ gewesen

• DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Damit bekommt die Berliner Senatsverwaltung die Quittung für ihre autozentrierte und ideologiegetriebene Verkehrspolitik“

© Picture-alliance_dpa_Annette Riedl

Berlin, 13.10.2023: Im Eilverfahren einer Mitarbeiterin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Freigabe des gesperrten Radwegs auf der Ollenhauerstraße hat das Verwaltungsgericht Berlin dem Land Berlin die Verfahrenskosten auferlegt. Im gerichtlichen Schreiben dazu wird dies damit begründet, dass es „überwiegend wahrscheinlich erscheint, dass die Antragstellerin mit ihrem Hilfsantrag Erfolg gehabt hätte“. Der Antrag wäre also mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich gewesen, wenn die Verwaltung nicht eingelenkt und den Radweg freigegeben hätte. Im Verfahren hatte sich die Berliner Senatsverwaltung bemüht, jegliche Verantwortung für die Umsetzung des politisch motivierten Radwegestopps von sich zu weisen und die Schuld dem Bezirksamt Reinickendorf zuzuweisen. Dieses habe „eine ausgeführte verkehrsrechtliche Anordnung durch eigene, von der SenMVKU VI nicht angeordnete, Gelbmarkierungen wieder ungültig gemacht und dadurch einen anderen Verkehrsregelungszustand erzeugt.“

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr hat durch ihren absurden Radwegestopp dem CDU-geführten Bezirksamt Reinickendorf eine Steilvorlage geliefert, den bereits fertiggestellten Radweg auf der Ollenhauerstraße in Parkplätze umzuwandeln. Für diese autozentrierte und ideologiegetriebene Politik gibt es jetzt die Quittung! Dass das Vorgehen rechtswidrig war, hat das Verwaltungsgericht jetzt bestätigt, indem es dem Land Berlin die Kosten des Gerichtsverfahrens vollständig auferlegt. Unsere klare Botschaft an die Auto-Senatorin Schreiner: Wir werden auch zukünftig sofort vor Gericht ziehen, wenn Sie oder autozentriert handelnde Bezirksregierungen sich weigern, die Menschen zu schützen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind!“

Hintergrund:

In einem Eilverfahren ist eine Mitarbeiterin der DUH gegen die Berliner Senatsverwaltung vorgegangen, damit der gesperrte Radweg auf der Ollenhauerstraße freigegeben wird. Nachdem sich das Land Berlin verpflichtet hat, den Radweg bis Ende September 2023 freizugeben – was mittlerweile geschehen ist – hat sie ihren Eilantrag für erledigt erklärt.

Link:

  • Den Gerichtsbeschluss und das Schreiben der Berliner Senatsverwaltung finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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